Fahrzeugverglasung

Bei jedem Glasschaden prüfen wir erst, ob dieser repariert werden kann oder ob die Scheibe ausgetauscht werden muss.

Abhängig vom Ausmaß des Schadens an der Windschutzscheibe ist eine Reparatur möglich.

So werden zum Beispiel Steinschläge außerhalb des Hauptsichtfeldes mit einem Reparaturharz wieder ausgefüllt und mit UV-Licht ausgehärtet.

Die Seiten- und Heckverglasung sind von der Reparatur ausgeschlossen. Hier wird grundsätzlich ein Austausch notwendig sein. Ist Ihr Kraftfahrzeug teil- bzw. vollkaskoversichert, übernimmt Ihre KFZ-Versicherung die Kosten für die Reparatur und Neuverglasung abzüglich Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung